Ab dem 01.03.2007 die "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in Kraft, diese Verordung regelt die Kennzeichnung von Kraftfahzeugen entsprechend Ihrer Schadstoffgruppe bundesweit einheitlich. Zusätzlich werden Verkehrzeichen eingeführt, die die örtlichen Behörden zur Anordung von Verkehrbeschränkungen aufstellen können.
Die Plaketten sind kreisförming mit einem Durchmesser von 8cm und sind je nach Schadstoffklasse in den Farben Rot,Gelb und Grün gehalten. Eingedruck ist die Schaftstoffgruppe (2,3,4) und ein Schriftfeld, in dem das KFZ-Kennzeichen eingetragen wird.
PKW mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw geregeltem Katalysator nach Anlage XXIII
StVZO
Diesel-PKW mit Partikelemission nach Euro 1 oder schlechter.

Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 2

Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 3
Diesel-PKW mit Nachrüstung entsprechend PM1 (PKW bis 2.500 kg zGG)

Diesel-PKW mit Partikelemissionen nach Euro 4
Diesel-PKW mit Nachrüstung entsprechend PM1 (PKW > 2.500 kg zGG),PM2,PM3 und PM4
Diesel-PKW mit Partikelemissionen unter 5mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
PKW mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
KFZ ohne Verbrennungsmotor.
Bei den Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurden (rot eingekreist "ZU 1"):

Die letzen beiden Stellen der rot eingekreisten Zahl sind entscheidend
Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (rot eingekreist "14.1")

Auch hier sind es die letzten beiden Stellen.
Der Beginn von Fahrverbotszonen ist durch das neue Verkehrszeichen 270.1, das Ende durch das Zeichen 270.2 gekennzeichnet. Die vom Fahrverbot ausgenommenen Schadstoffgruppen werden durch das Zussatzzeichen für 270.1 dargestellt.

270.1, zeigt den Beginn einer Fahrverbotszone an.

Zusatzzeichen für 270.1

270.2, zeigt das Ende einer Fahrverbotszone an.
Mit der neuen Anlage XXVI zur
StVZO wurden so genannte Partikel-Minderungsstufen (PM-Stufen)
für besonders partikelreduzierte Fahrzeuge eingeführt. Voraussetzung für die Zuteilung einer
PM-Stufe íst der Nachweis einer mindestens 300%igen Reduktion der Partikelemission sowie zusätzlich
die Einhaltung des jeweils nächst höheren Euronorm-Partikelgrenzwerts durch das Nachrüstsystem.
Die PM-Stufe wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und dient als Grundlage für die geplante
steuerliche Förderung und die geplante Zuteilung einer Plakette.
ist für Euro 1- und Euro 2-PKW sowie für "schwere" PKW mít der Einstufung 98/69/IIA oder IIIA vorgesehen Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzt der Euro-3-Norm von 50 mg/km einhalten.
ist für Euro 3-PKW sowie für "schwere" PKW mit der Einstufung 98/69/IIB oder IIIB vorgesehen. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den Partikelgrenzwert der Euro-4-Norm von 25 mg/km einhalten.
ist für Euro 4-PKW vorgesehen. Nach Umrüstung müssen die Fahrzeuge den halbierten Partikelgrenzwert der Euro 4-Norm von 12,5 mg/km einhalten.
greift auf den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel PKW geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapazitäten nicht bereits mit so genannten "geregelten Partikelfiltern" ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90% erreichen.
gilt für Euro-3 und Euro-4 Diesel PKW, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, anstelle eines PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,024 g/km den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten
Dieselpartikelfilter Das
Bundeskabinett hat am 29.11.2006 den Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern beschlossen.
(Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) Das Gesetz soll am 01.04.2007 in Kraft treten.
Steuerbonus:
StVZO (bzw. Anlage XXVII
StVZO) müssen erfüllt werden.Steuermalus:
StVZO) nachgerüstete Diesel-Pkw
Dieselpartikelfilter