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Reifen und Räder

Machen Sie den Profil-Schnelltest.

Prüfen Sie eine komplette Längsrille Ihrer Reifen (am besten die am meisten abgefahrene) mit einer 1-Euro-Münze. Wenn der goldene Rand der Münze gleich hoch wie die Profiltiefe ist, haben sie noch ein Restprofil von 3,5 mm. Die Mindestprofiltiefe ist für Standard-Sommer­reifen 1,6 mm, für Breitreifen 3 mm und für Winter­reifen 4 mm.

Der Goldrand verschwindet ganz im Profil, dieser Reifen ist noch gut - keiner Wunder der ist ja auch noch neu.

Was den Reifen zusetzt:

  • zu geringer Fülldruck
  • Beschädigung durch Hindernisse wie Bordsteine und Schlaglöcher
  • Beschädigung durch eingefahrene Fremdkörper
  • Beschädigung durch den Einsatz von Hochdruckreinigern
  • Beschädigung durch Chemikalien, Öle und Lösungsmittel
  • Montagefehler
  • Überalterung
  • falsche Lagerung

Montierte Reifen an der Wand hängend oder übereinander liegend lagern. Unmontierte Reifen stehend aufbewahren und öfters etwas drehen um Verformungen zu vermeiden

Wieviel Luft muß drauf

Prüfen sie regelmäßig den Fülldruck der Reifen, zu geringer Druck in einem Reifen kann auf ein Beschädigung hinweisen. Zu nieder Druck kann zu Beschädigung am Reifen führen.
Der korrekte Reifendruck steht in der Betriebsanleitung und oft auch in Tankdeckel des Fahrzeugs.

Auf diesem Polo Tankdeckel ist eine Reifendrucktabelle für verschiedene Beladungszustände aufgeklebt.

Das Reifenalter

Reifen altern auch ohne sichtbare Verschleißerscheinungen Bereits nach 6 Jahren können sie wichtige Materialeigenschafte verlieren. Mit der DOT-Nummer die auf jedem Reifen gedruckt ist kann man das Produktionsjahr des Reifens erkennen. Die letzen vier Stellen der DOT-Nummer setzt sich zusammen aus der Woche und dem Jahr der Produktion zb. "0403" würde die 4. Woche des Jahres 2003 bedeuten.

Bsp. Bild "3805", Woche 38 Jahr 2005, dieser Reifen wurde also im September 2005 produziert.

Die Reifengarantie

Für Markenreifen aus unserem Angebot erhalten sie die interner LinkReifengarantie dazu.
Diese Garantie gilt bei:

  • eingefahrenen Nägeln oder spitzen Gegenständen
  • Borsteinkantenanprall
  • mutwilliger Beschädigung durch Dritte

Weitere Reifenfragen beantwortet ihnen unser Service gerne.

Winterreifenverordnung

Am 1.Mai 2006 trat die Änderung der Straßenverkehrsordnung, §2, Absatz 3a in Kraft.

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage..."

Das heißt konkret: Wer aus schnee- und eisbedeckten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 20,00 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen sogar 40,00 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Außerdem können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.

Auch für eine freie Sicht muß gesorgt sein. Achten sie deshalb immer auf ausreichend Wasser mit Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

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